NIS2 Cybersecurity

NIS2 Cybersecurity

Die Neuauflage der „Network and Information Securtiy 2“ der EU, kurz „NIS2“ steht, zunächst in Verbindung mit neuen Sicherheitsanforderungen für bestimmte Unternehmen. Es bezieht sich auf ein Konzept für eine Weiterentwicklung des Internet-Protokolls (IP). Das Internetprotokoll ist das grundlegende Kommunikationsprotokoll, das verwendet wird, um Daten über das Internet zu übertragen. Die 2016 eingeführten Cybersecurity-Vorschriften der EU wurden durch dieses neue Konzept, die neuen Richtlinien ersetzt. Ziel ist natürlich ein höheres und allgemeines Sicherheitsniveau in der gesamten Union zu erreichen.

Time Tracking in Microsoft

Time Tracking in Microsoft

In Microsoft 365. Weil wir glauben, dass einfache Zeitenerfassung zufrieden machen kann und mit der richtigen Lösung die Motivation und der Fokus jedes Mitarbeiters gesteigert werden kann.

Arbeitszeiten erfassen, Zeit sparen!
Die gute alte Stempeluhr hat gerade erst ausgedient – da kommt der Gesetzgeber mit der alten Kiste um die Ecke und fordert Unternehmen auf zu handeln. Arbeitszeitenerfassung, ein Thema, das aufgrund eines Gerichtsbeschlusses des Europäischen Gerichtshofes seit vergangenem Herbst für Aufregung sorgt. Wie genau der Gesetzgeber Arbeitszeiten erfasst haben möchte ist dabei noch immer schwammig, dass dies jedoch gefordert ist und zwar für alle Unternehmen, egal ob Innendienst oder Außendienst. Hierfür haben wir einen separaten Blog für Sie erstellt.
Unabhängig davon ist die Thematik schon immer fester Bestandteil der Verwaltung der Unternehmen, beschäftigt HR und Buchhaltung gleichermaßen und hat sich durch Corona und auf Vertrauensarbeitszeit basierenden Beschlüssen stark gewandelt. Dem flexibleren Arbeiten, hybrid oder auch im Home-Offie, als auch das Thema „Stundenerfassen“ für Dienstleister oder im Vertrieb stehen nun offenere Konzepte einem Kontrollansatz gegenüber. Das sorgt natürlich für Unmut, kann aber auch eine Chance sein.

Veroo Consulting | EuGH beschliesst Gesetz zur Zeitenerfassung

Veroo Consulting | EuGH beschliesst Gesetz zur Zeitenerfassung

AB SOFORT MÜSSEN UNTERNEHMEN ARBEITSZEITEN GESETZLICH ERFASSEN
Der Europäische Gerichtshof entscheidet sich bereits im September 2022

Was zunächst wie ein schlechter Scherz klingt ist bereits seit September 2022 Pflicht für alle Arbeitgeber:innen. Egal, ob handschriftlich oder digital erfasst, die Zeiten müssen zugänglich und erfasst werden – konkrete Darstellungen, wie das Ganze umgesetzt werden soll kommen noch auf uns zu. Bereits durchgesickerte Anforderungen sind:
• Es sollten alle Zeiten einfach und verlässlich einsehbar sein
• Überstunden und Pausen abgebildet werden

MUSS ZWANGSWEISE EIN EIGENES, DIGITALES SYSTEM HER?
Ob das Ganze digital sein muss ist dem momentanen Stand der Mitteilungen noch nicht zu entnehmen. Das BAG, Bundesarbeitsgericht, stellte in einem Urteil ebenfalls im September fest, dass es aufgrund des EuGH-Urteils und des Arbeitsschutzgesetzes Pflicht wird ein System einzuführen. Das würde deutliche Konflikte und Herausforderungen für zahlreiche Unternehmen bedeuten, die noch nicht mit derartigen Systemen arbeiten. Angst ist jedoch kein guter Ratgeber, im Zweifel sollte jedoch auf Notizen hierzu zurückgegriffen werden und zumindest das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Zeiterfassung aufgebaut werden.
Wichtig zu wissen: Bereits 2019 entschied der EuGH, dass Systeme verpflichtend werden – dies jedoch umging der deutsche Gesetzgeber bislang.

Alle Infos und Möglichkeiten…

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