Veroo Consulting | EuGH beschliesst Gesetz zur Zeitenerfassung

Veroo Consulting | EuGH beschliesst Gesetz zur Zeitenerfassung

AB SOFORT MÜSSEN UNTERNEHMEN ARBEITSZEITEN GESETZLICH ERFASSEN
Der Europäische Gerichtshof entscheidet sich bereits im September 2022

Was zunächst wie ein schlechter Scherz klingt ist bereits seit September 2022 Pflicht für alle Arbeitgeber:innen. Egal, ob handschriftlich oder digital erfasst, die Zeiten müssen zugänglich und erfasst werden – konkrete Darstellungen, wie das Ganze umgesetzt werden soll kommen noch auf uns zu. Bereits durchgesickerte Anforderungen sind:
• Es sollten alle Zeiten einfach und verlässlich einsehbar sein
• Überstunden und Pausen abgebildet werden

MUSS ZWANGSWEISE EIN EIGENES, DIGITALES SYSTEM HER?
Ob das Ganze digital sein muss ist dem momentanen Stand der Mitteilungen noch nicht zu entnehmen. Das BAG, Bundesarbeitsgericht, stellte in einem Urteil ebenfalls im September fest, dass es aufgrund des EuGH-Urteils und des Arbeitsschutzgesetzes Pflicht wird ein System einzuführen. Das würde deutliche Konflikte und Herausforderungen für zahlreiche Unternehmen bedeuten, die noch nicht mit derartigen Systemen arbeiten. Angst ist jedoch kein guter Ratgeber, im Zweifel sollte jedoch auf Notizen hierzu zurückgegriffen werden und zumindest das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Zeiterfassung aufgebaut werden.
Wichtig zu wissen: Bereits 2019 entschied der EuGH, dass Systeme verpflichtend werden – dies jedoch umging der deutsche Gesetzgeber bislang.

Alle Infos und Möglichkeiten…

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner